Ein kleines Weihnachtsgeschenk von der Bundesnetzagentur gibt es für die Klasse-E-Inhaber. Befristet bis zum 31.12.2018 dürfen durch Lizenzinhaber der Klasse E die Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz genutzt werden. Die maximal zulässige Leistung beträgt 5 Watt PEP.
Unter dem nachfolgenden Link gibt es die Mitteilung der BNetzA im Detail:
Verlängert bis 2019